BGH: Klage gegen ausländische Urheberrechtsverletzung nur bei Inlandsbezug
Der BGH hat entschieden, dass die Verletzung eines inländischen Urheberrechts durch Verhalten mit Schwerpunkt im Ausland einen hinreichenden Inlandsbezug voraussetzt.
Der BGH hat entschieden, dass die Verletzung eines inländischen Urheberrechts durch Verhalten mit Schwerpunkt im Ausland einen hinreichenden Inlandsbezug voraussetzt.
Der BGH entschied, dass auch bei einer werblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern nur ein Schadensersatz von 200€ gewährt wird. Die Richter legten einen Gegenstandswert von 6.000€ zugrunde.
Urheberrechtsverletzungen durch Webseiten in der Schweiz können grundsätzlich in Deutschland verfolgt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Inlandsbezug (commercial effects).
In der neuesten Folge des Foto-Podcasts „fotophonie“ geht es um die effektive Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts aka „Bilderklau“.
Das OLG Köln entschied am 20.02.2017, dass die Veränderung der Metadaten in Fotos eine Urheberrechtsverletzung nach § 95c UrhG darstellt (OLG Köln, Urt. v. 20.01.2017…
Einer unserer Mandanten, ein Fotograf, hatte es mit zwei Urheberrechtsverletzungen zu tun. In beiden Fällen war dasselbe Foto betroffen. In beiden Fällen wurde es ohne…