Die Telepool GmbH ließ 2010 durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt den Film „Ein Engel im Winter“ abmahnen. Es wurde der Mandantin das Anbieten des Films über Internettauschbörsen vorgeworfen.
Alte Abmahnung – Neue Klage
Damals wurde Unterlassung, Schadens- und Aufwendungsersatz sowie Auskunft, woher der Film bezogen und an wen er weitergegeben wurde, verlangt. Der Schadensersatz wurde damals nicht beziffert. Das ganze Verfahren hätte aber gegen Zahlung von 850 EUR beendet werden können. Eine Unterlassungserklärung wurde von unserer jetzigen Mandantin nicht unterschrieben. Bevor der Anspruch verjährt wäre, haben die Gegneranwälte einen Mahnbescheid gegen sie erwirkt. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, sodass wir uns nun im Klageverfahren befinden.
Der Schadensersatz wird von den Gegneranwälten mit mindestens 400 EUR beziffert. Als Aufwendungsersatz werden 555,60 EUR verlangt. Im Übrigen wird im Wesentlichen das vorgetragen, was auch schon in der Abmahnung vorgebracht wurde.
Damit es gar nicht so weit kommt
Bevor es zur Klage kommt, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Gerichtsverfahren können teuer werden. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sie nicht ignorieren. Sie sollten aber auch nicht ungesehen mitgeschickte Erklärungen unterschreiben. Am besten schauen Sie, was Ihnen vorgeworfen wird und was Sie bis wann zahlen sollen. Anschließend gehen Sie zu einem spezialisierten Anwalt. Wenden Sie sich an uns, wir haben jahrelange Erfahrung mit Abmahnungen. Kontaktieren Sie uns unter 040 / 411 67 62 -5 oder per E-Mail: info@ipcl-rieck.de. Unsere Fax-Nr. ist 040 / 411 67 62 – 6.
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