BGH: Fotoklau im Internet und werbliche Nutzung: 200€ Schadensersatz; 6.000€ Streitwert
Der BGH entschied, dass auch bei einer werblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern nur ein Schadensersatz von 200€ gewährt wird. Die Richter legten einen Gegenstandswert von 6.000€ zugrunde.