BGH: Klage gegen ausländische Urheberrechtsverletzung nur bei Inlandsbezug
Der BGH hat entschieden, dass die Verletzung eines inländischen Urheberrechts durch Verhalten mit Schwerpunkt im Ausland einen hinreichenden Inlandsbezug voraussetzt.
Der BGH hat entschieden, dass die Verletzung eines inländischen Urheberrechts durch Verhalten mit Schwerpunkt im Ausland einen hinreichenden Inlandsbezug voraussetzt.
Der BGH entschied, dass auch bei einer werblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern nur ein Schadensersatz von 200€ gewährt wird. Die Richter legten einen Gegenstandswert von 6.000€ zugrunde.
BGH zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (BGH, Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17) Der BGH hatte darüber…
Wir klären auf, wann es zulässig ist, die Herkunftsangabe „Made in Germany“ zu verwenden und wie man die Gefahr von Abmahnungen durch Mitbewerber umgeht.
„quadratisch, praktisch, gut“ gehört zu den wohl bekanntesten Werbeformeln der Branche. Der Schokoladenhersteller Ritter Sport musste das Quadrat nun allerdings gegen den Konkurrenten, den Milka-Konzern…
Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat wieder einmal über die Zulässigkeit von Berichterstattung der „Yellow Press“ über Prominente und deren Umfeld entschieden (Az. VI…