OLG Hamburg: Abmahner muss in Abmahnung Wettbewerbsverhältnis nachweisen
Einer Abmahnung (hier im Rahmen von Ebay-Verkäufen) muß sich nur unterwerfen, wer vom Abmahnenden Informationen zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses jedenfalls in nachvollziehbarer Form erhält. Gerade…