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  • Redezeitbegrenzungen in Vereinen

    Das grenzenlose Mitteilungs- und Diskussionsbedürfnis von – manchmal auch nur einzelnen -Vereinsmitgliedern ist dazu geeignet, jede Mitgliederversammlung in die Länge zu ziehen und ihre Abläufe empfindlich zu stören. In Versammlungen wird daher…

  • Bild: JosvdV/Pixabay

    Kein pauschales Kopftuchverbot in Schulen

    Ein pauschales Kopftuchverbot in Schulen stellt eine rechtswidrige Benachteiligung wegen der Religion dar, so entschied das Bundesarbeitsgericht am 27.08.2020.

    In Berlin bewarb sich eine Diplom-Informatikerin, die sich als gläubige Muslima bezeichnete und als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch trage, im Rahmen eines Quereinstiegs mit berufsbegleitendem Referendariat für eine Beschäftigung als Lehrerin in den Fächern Informatik und Mathematik in der Integrierten Sekundarschule (ISS), dem Gymnasium oder der Beruflichen Schule. Das Land Berin lud sie zu einem Bewerbungsgespräch ein. Im Anschluss an dieses Gespräch, bei dem sie ein Kopftuch trug, sprach sie ein Mitarbeiter der Zentralen Bewerbungsstelle auf die Rechtslage nach dem sog. Berliner Neutralitätsgesetz an.

  • KN95-Masken

    Verkauf von FFP2, KN95, N95 & Co. – Vorsicht bei Werbung für Schutzmasken und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

    Als Folge der Corona-Krise haben Online-Shops den Markt mittlerweile mit Angeboten für Schutzmasken der Typisierungen FFP2, KN95 und N95 überschwemmt. Zu Beginn der Krise herrschte eine erhebliche Knappheit an persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wozu auch Mund-Nasenschutz-Masken des Typs FFP2 gehören. Für PSA gilt die VO(EU) 2016/425

  • Corona-Virus

    Corona-Pandemie: Entschädigungsansprüche verlängert

    Die Corona-Krise führt zu großen organisatorischen Problemen in Familien. Kita- und Schulschließungen führen nach wie vor dazu, dass Eltern die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren müssen und deswegen ihrer Arbeit nicht oder nicht in vollem Umfang nachgehen können.
    Erwerbstätigen Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nun nicht mehr nur 6 Wochen, sondern bis zu 10 Wochen Entschädigung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz erhalten. Alleinerziehende Erwerbstätige haben einen Anspruch auf bis zu 20 Wochen.

  • Markenanmeldung

    Abmahnungen wegen Marke „Webinar“?

    Immer wieder stolpern umsichtige Veranstalter über eine Markeneintragung „Webinar“. Droht bei Verwendung eine Abmahnung? Im Folgenden finden Sie alles Wissenswerte.

  • Corona-Virus

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats – trotz Corona

    Ein Logistik- und Versandunternehmen hat Anhand von Bildaufnahmen der Arbeitnehmer, die mittels einer Videokamera erstellt wurden, die Einhaltung der empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens zwei Metern im Rahmen der Corona-Pandemie kontrolliert. Der zuständige Betriebsrat ging im einstweiligen Verfügungsverfahren dagegen vor und hat die Arbeitgeberin erforlreich auf Unterlassung in Anspruch genommen (Arbeitsgericht Wesel, Beschluss vom 24.4.2020 – 2 BVGa 4/20).

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