Äußerungsrecht: Anonyme 1-Sterne Bewertung bei Google im Regelfall hinzunehmen
Eine „Ein-Sterne-Bewertung“ ohne aussagekräftigen Begleittext bei „Google Maps“ enthält laut eines Urteils des OLG Nürnberg vom 17.7.2019 (Az. 3 W 1470/19) die implizite Tatsachenbehauptung, dass der Bewerter in irgendeiner Form mit dem Leistungsangebot des Bewerteten in Kontakt gekommen ist und dieses als unzureichend empfunden hat.“
Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Bewertungsersteller gar nicht Kunde des Unternehmens war, kann im Regelfall nicht gegen die (anonyme) „Ein-Sterne-Bewertungen“ vorgegangen werden.