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  • Rieck & Partner wünschen „Guten Rutsch“!

    2019 war ein anstrengendes & überaus erfolgreiches Jahr für Rieck & Partner Rechtsanwälte.

  • Arbeitnehmer regelmäßig auf Resturlaub hinweisen!

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der…

  • USB-Stick Rieck und Partner

    COPPA: Panik auf YouTube gerechtfertigt?

    COPPA und seine möglichen Auswirkungen auf YouTube hat Panik ausgelöst unter vielen YouTubern. Erneut wird der Untergang von tausenden Kanälen auf YouTube prophezeit. Aber was ist dran? Und was ist COPPA? Wir klären auf.

  • OLG und LG_Saarbrücken, Foto: Anna16, commons.wikimedia.org, CC BY-SA 3.0

    Vorsicht mit den Sonderrechten (§ 35 BGB)

    Eine wegen besonderer Verdienste um den Verein im Ausnahmefall verliehene „Ehrenpräsidentschaft“ kann ein unentziehbares Sonderrecht im Sinne des § 35 BGB begründen.(Leitsatz des OLG Saarbrücken, 5 W 43/19, Beschluss vom 20.08.2019) §…

  • Medienrecht

    Mannschaftstrainer sind meist versicherungspflichtig

    Mannschaftstrainer sind regelmäßig in die betrieblichen Abläufe ihres Sportvereins eingegliedert und damit abhängig beschäftigt.(Urteil des SG Wiesbaden, 17.05.2019 – S 8 R 312/16). Das Sozialgericht Wiesbaden hatte über den Fall eines Hockeytrainer…

  • Medienrecht

    Äußerungsrecht: Anonyme 1-Sterne Bewertung bei Google im Regelfall hinzunehmen

    Eine „Ein-Sterne-Bewertung“ ohne aussagekräftigen Begleittext bei „Google Maps“ enthält laut eines Urteils des OLG Nürnberg vom 17.7.2019 (Az. 3 W 1470/19) die implizite Tatsachenbehauptung, dass der Bewerter in irgendeiner Form mit dem Leistungsangebot des Bewerteten in Kontakt gekommen ist und dieses als unzureichend empfunden hat.“

    Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Bewertungsersteller gar nicht Kunde des Unternehmens war, kann im Regelfall nicht gegen die (anonyme) „Ein-Sterne-Bewertungen“ vorgegangen werden.

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